Rettungsdienstgesetz
Gesetz vom 25.07.2024 (GBl. S. 66), in Kraft getreten am 02.08.2024Erster Abschnitt
§ 1Aufgabe des Rettungsdienstes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Trägerschaft und Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes und des Berg- und Wasser-Rettungsdienstes
§ 4Trägerschaft und Durchführung des Luftrettungsdienstes
§ 5Ärztliche Leitungen Rettungsdienst
Zweiter Abschnitt
§ 6Planung
§ 7Experimentierklausel
§ 8Landesausschuss für den Rettungsdienst
§ 9Zentrale Stelle für Qualitätssicherung
§ 10Bereichsausschuss für den Rettungsdienst
§ 11Integrierte Leitstelle, Aufgaben und Befugnisse
§ 12Integrierte Leitstelle, Trägerschaft und personelle Ausstattung
§ 13Integrierte Leitstelle, Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 14Rettungswache
§ 15Rettungsmittel
§ 16Besetzung von Rettungsfahrzeugen, Fortbildungspflichten, Kostenträgerschaft für die Ausbildung
§ 17Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen und der jährlichen Fortbildungspflicht in besonderen Gesundheitslagen
§ 18Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen bei einem Großschadensereignis
§ 19Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten
§ 20Eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen und Ärztliche Verantwortliche im Rettungsdienst
§ 21Notärztliche Standortleitungen
§ 22Leitende Notärztinnen und Leitende Notärzte sowie Organisatorische Leitung Rettungsdienst
§ 23Helfer-vor-Ort-System
§ 24Smartphonebasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer
§ 25Technische Hilfe
§ 26Besondere Bestimmungen für den Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft
§ 27Gegenseitige Unterstützung
§ 28Grenzüberschreitender Rettungsdienst
Dritter AbschnittGenehmigungsverfahren (§§ 29 - 36)
§ 29Genehmigungspflicht
§ 30Genehmigungsvoraussetzungen
§ 31Umfang der Genehmigung, Anzeige der Betriebsaufnahme und Anzeige der Betriebsaufgabe
§ 32Betriebsbereich
§ 33Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes
§ 34Nebenbestimmungen
§ 35Rücknahme und Widerruf der Genehmigung
§ 36Genehmigungsbehörde
Vierter Abschnitt
§ 37Betriebspflicht
§ 38Beförderungspflicht
§ 39Anwendung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Füffter Abschnitt
§ 40Öffentliche Förderung des Rettungsdienstes
§ 41Öffentliche Förderung von Projekten zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes
§ 42Sicherung der Zweckbindung der öffentlichen Förderung
§ 43Benutzungsentgelte
§ 44Kostenerstattung in besonderen Fällen
Sechster Abschnitt
§ 45Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen
§ 46Besondere Bestimmungen über die Finanzierung des Luft-, Berg- und Wasser-Rettungsdienstes
Siebter AbschnittAufsicht, Datenschutz (§§ 47 - 58)
§ 47Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse und über die Leistungsträger nach § 3 Absatz 1
§ 48Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen
§ 49Allgemeine Grundsätze für die Information über die Datenverarbeitung und für die Garantie zum Schutz personenbezogener Daten
§ 50Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer
§ 51Datenverarbeitung bei der Einbindung von Helfer-vor-Ort-Systemen und bei der Einbindung von smartphonebasiert alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern
§ 52Datenverarbeitung durch die Notärztlichen Standortleitungen und die Notärztinnen und Notärzte
§ 53Datenverarbeitung durch die Zentrale Stelle nach § 9
§ 54Datenverarbeitung durch die Bereichsausschüsse
§ 55Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörden
§ 56Datenverarbeitung durch die Integrierten Leitstellen
§ 57Datenspeicherung durch die Integrierten Leitstellen
§ 58Datenverarbeitung beim Betrieb des Online-Portals nach § 9 Absatz 1 Nummer 2