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Baden-Württemberg

Rettungsdienstgesetz

Gesetz vom 25.07.2024 (GBl. S. 66), in Kraft getreten am 02.08.2024

Erster Abschnitt

§ 1Aufgabe des Rettungsdienstes

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Trägerschaft und Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes und des Berg- und Wasser-Rettungsdienstes

§ 4Trägerschaft und Durchführung des Luftrettungsdienstes

§ 5Ärztliche Leitungen Rettungsdienst

Zweiter Abschnitt

§ 6Planung

§ 7Experimentierklausel

§ 8Landesausschuss für den Rettungsdienst

§ 9Zentrale Stelle für Qualitätssicherung

§ 10Bereichsausschuss für den Rettungsdienst

§ 11Integrierte Leitstelle, Aufgaben und Befugnisse

§ 12Integrierte Leitstelle, Trägerschaft und personelle Ausstattung

§ 13Integrierte Leitstelle, Zusammenarbeit mit anderen Stellen

§ 14Rettungswache

§ 15Rettungsmittel

§ 16Besetzung von Rettungsfahrzeugen, Fortbildungspflichten, Kostenträgerschaft für die Ausbildung

§ 17Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen und der jährlichen Fortbildungspflicht in besonderen Gesundheitslagen

§ 18Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen bei einem Großschadensereignis

§ 19Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten

§ 20Eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen und Ärztliche Verantwortliche im Rettungsdienst

§ 21Notärztliche Standortleitungen

§ 22Leitende Notärztinnen und Leitende Notärzte sowie Organisatorische Leitung Rettungsdienst

§ 23Helfer-vor-Ort-System

§ 24Smartphonebasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer

§ 25Technische Hilfe

§ 26Besondere Bestimmungen für den Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft

§ 27Gegenseitige Unterstützung

§ 28Grenzüberschreitender Rettungsdienst

Dritter Abschnitt

§ 29Genehmigungspflicht

§ 30Genehmigungsvoraussetzungen

§ 31Umfang der Genehmigung, Anzeige der Betriebsaufnahme und Anzeige der Betriebsaufgabe

§ 32Betriebsbereich

§ 33Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 34Nebenbestimmungen

§ 35Rücknahme und Widerruf der Genehmigung

§ 36Genehmigungsbehörde

Vierter Abschnitt

§ 37Betriebspflicht

§ 38Beförderungspflicht

§ 39Anwendung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

Füffter Abschnitt

§ 40Öffentliche Förderung des Rettungsdienstes

§ 41Öffentliche Förderung von Projekten zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes

§ 42Sicherung der Zweckbindung der öffentlichen Förderung

§ 43Benutzungsentgelte

§ 44Kostenerstattung in besonderen Fällen

Sechster Abschnitt

§ 45Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen

§ 46Besondere Bestimmungen über die Finanzierung des Luft-, Berg- und Wasser-Rettungsdienstes

Siebter Abschnitt

§ 47Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse und über die Leistungsträger nach § 3 Absatz 1

§ 48Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen

§ 49Allgemeine Grundsätze für die Information über die Datenverarbeitung und für die Garantie zum Schutz personenbezogener Daten

§ 50Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer

§ 51Datenverarbeitung bei der Einbindung von Helfer-vor-Ort-Systemen und bei der Einbindung von smartphonebasiert alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern

§ 52Datenverarbeitung durch die Notärztlichen Standortleitungen und die Notärztinnen und Notärzte

§ 53Datenverarbeitung durch die Zentrale Stelle nach § 9

§ 54Datenverarbeitung durch die Bereichsausschüsse

§ 55Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörden

§ 56Datenverarbeitung durch die Integrierten Leitstellen

§ 57Datenspeicherung durch die Integrierten Leitstellen

§ 58Datenverarbeitung beim Betrieb des Online-Portals nach § 9 Absatz 1 Nummer 2

Achter Abschnitt

§ 59Ordnungswidrigkeiten

§ 60Umsetzungsfrist

§ 61Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Was ist das?

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